Krankenversicherung im Überblick 2024

Heutzutage schließen viele Menschen zusätzlich zur gesetzlich verpflichtendenden Krankenversicherung auch noch eine private Versicherung ab. Manche empfinden diese jedoch überflüssig und denken nicht an einen weiteren Versicherungsabschluss. Jedoch sind durch die private Krankenzusatzversicherung viel mehr Risiken gedeckt, mit denen man nicht im Alltag rechnet. Deshalb ist es umso wichtiger auch diese zu versichern. Hier finden Sie natürlich noch viele weitere Gründe warum Sie sich für eine PKV entscheiden sollten.

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Informationen
  • rund-um-die-Uhr-Service
  • online abschließbar
  • inkl. Leistungen beim Zahnarzt
  • Privatpatientenstatus beim Arzt
Besonderheiten
Beitragsbefreiung: Ja
Beitragsrückerstattung: Ja
inkl. Zahnleistungen: Ja
freie Arztwahl: Ja
möglicher Preis*
monatlich: 6,60 €
jährlich: 79,20 €

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Informationen
  • inkl. Patienten-Rechtsschutz
  • ärztliche Videoberatung
  • Fachtarztüberweisung
  • online abschließbar
Besonderheiten
Beitragsbefreiung: Ja
Beitragsrückerstattung: Ja
inkl. Zahnleistungen: Ja
freie Arztwahl: Nein
möglicher Preis*
monatlich: 50,47 €
jährlich: 605,64 €

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Informationen
  • umfangreiche Zusatzleistungen
  • inklusive Auslandsschutz
  • gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • TeleClinic
Besonderheiten
Beitragsbefreiung: Nein
Beitragsrückerstattung: Ja
inkl. Zahnleistungen: Ja
freie Arztwahl: Nein
möglicher Preis*
monatlich: 14,50 €
jährlich: 174,00 €

*Die Berechnung der Preise erfolgte auf Basis einer Beispielrechnung. Die verschiedenen Werte dienen rein zur Information und geben keine genaue Auskunft über die Höhe der Beiträge!

Was versteht man unter einen Krankenversicherung?

Die Kosten für medizinische Behandlungen, Arzneimittel sowie Hilfs- und Heilmittel werden von einer Krankenversicherung getragen. Sie ist Teil des Systems in der sozialen Sicherung. Hierzu gehören:

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die Träger von der gesetzlichen Krankenkasse sind die Krankenkassen selbst. Diese Versicherung wird entweder unter den Voraussetzungen der §§ 5 ff. SGB V als Pflichtversicherung oder unter Voraussetzungen welche im einzelnem geregelt werden, als freiwillige oder Mitversicherung geführt.

Die private Krankenversicherung

Diese ist für alle, die nicht versicherungspflichtig sind beziehungsweise unter den Voraussetzungen des § 8 SGB V auf Antrag der Versicherungspflicht befreit ist. Eine private Krankenversicherung kommt zustande durch den Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages, welcher von dem Versicherungsnehmer sowie einem privaten Versicherungsunternehmen geschlossen wurde. Alle Versicherungsunternehmen unterliegen der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), sobald sie Versicherungen zur Absicherung des Krankheitsrisikos abschließen.

Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Versicherung

Die Wahl, ob man sich für eine gesetzliche Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung entscheidet, fällt oft nicht leicht. Wichtig ist jedoch, dass man sich im Vorfeld über alle Besonderheiten genau informiert und einen gesetzlichen sowie auch private Krankenversicherung Vergleich durchführt.

Für die gesetzliche Krankenversicherung besteht ein Aufnahmezwang, das heißt die Kassen sind gezwungen jeden Kunden aufzunehmen und zu versichern. Einzige Ausnahme sind über 55-jährige, welche zuvor nicht versicherungspflichtig waren, hier darf die GKV die Aufnahme verweigern.

Für die privaten Krankenversicherungen hingegen besteht keinerlei Aufnahmepflicht. Sie nehmen die Mitglieder entsprechend ihrer Aufnahmebedingungen auf. Auch kündigen darf die Versicherung einem Mitglied im Normalfall nicht, Ausnahme der Versicherte hat eine vorvertragliche Anzeigenverletzung gemacht oder die Beiträge nicht gezahlt.

Ein weiterer gravierender Unterschied sind die Beiträge. Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird immer der gleiche Beitragssatz vom Bruttoeinkommen berechnet. Der Arbeitnehmer und –geber teilen sich diesen Kassenbeitrag. Den 1,1 % Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitnehmer allein. Die Beitragshöhe der privaten Krankenkassen richtet sich zusätzlich zu den Normaltarifen noch nach dem Beruf, Alter und dem Gesundheitszustand sowie des Einkommens des Arbeitnehmers. Bei der ambulanten Behandlung erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Versicherten. Die Rechnung muss der Versicherte bei der PKV einreichen, um diese Kosten erstattet zu bekommen.

Private Krankenversicherung im Überblick

Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von monatlich mindestens 4.950 Euro (59.400 Euro/Jahr, Stand 2018) dürfen einer privaten Krankenkasse beitreten. Ebenso Freiberufler, Selbständige, Beamte sowie Studenten haben die Möglichkeit sich unabhängig von der Einkommenshöhe privat zu versichern. Auch Kinder sowie Ehepartner müssen selbständig krankenversichert werden.

Die Leistungen eine PKV variieren je nach ausgewählten Tarif und sollten daher genau überlegt sein. Die Top-Tarife bieten einige weitaus bessere Leistungen, wie beispielsweise die freie Krankenhaus- und Arztwahl, Chefarztbehandlung, Anspruch auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus, Erstattung von Zahnersatz und viele mehr.

Alle wichtigen Infos über die Auslandskrankenversicherung

Fährt man ins Ausland so gilt die deutsche Krankenversicherung nicht. Hierfür benötigt man eine spezielle Auslandskrankenversicherung. Diese schützt, wenn im Urlaub ein Krankheitsfall auftritt oder aber eine Behandlung notwendig ist. In bestimmten Fällen kommt sie auch für einen Rücktransport ins Heimatland auf. Die Auswahl und Unterschiede der einzelnen Auslands-KV sind enorm. Aus diesem Grund sollte man in jedem Fall einen Auslandskrankenversicherung Vergleich durchführen.

Was ist eine Dread-Disease-Versicherung?

Übersetzt bedeutet dies in etwa „Versicherung gegen gefürchtete Krankheiten“. Es handelt sich bei der Dread Disease Versicherung um eine Personenversicherung, deren Leistungen bei Eintritt von schweren Krankheiten, wie zum Beispiel Krebs, ausgezahlt wird. In der Regel wird einmalig eine fest vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Dies erfolgt nach der Diagnosestellung und ist unabhängig davon wie und ob die Arbeitskraft von der versicherten Person eingeschränkt ist.